Schul- und Hausordnung der Anna-Schmidt-Schule
Grundlagen
der Schulordnung sind:
Die jeweils geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse des Hessischen Kultusministeriums und die Satzung des Schulvereins Anna Schmidt e.V.
Die Schul- und Hausordnung, in der jeweils geltenden Fassung, ist Bestandteil der Schulverträge.
§ 1 ALLGEMEINE RICHTLINIEN
- Diese Schulordnung und Hausordnung gilt für den Bereich der Anna-Schmidt-Schule sowie für alle schulischen Veranstaltungen.
- Die SchülerInnen sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, sich auf den Unterricht vorzubereiten und in ihm mitzuarbeiten, die ihnen gestellten Aufgaben auszuführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten.
- Die Befreiung von einer Stunde erfolgt durch den/die FachlehrerIn, von bis zu zwei Tagen durch den/die KlassenlehrerIn/TutorIn und für längere Zeiträume durch die Schulleitung, mit dem Formular „Antrag auf Beurlaubung/Freistellung vom Unterricht“(siehe unter Downloads auf unserer Homepage).
Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen.
- Bei
Krankmeldungen ist das Schulsekretariat am gleichen Tag vor 8.00 Uhr per
Email wie folgt zu informieren: Das Fernbleiben vom Unterricht ist, unter Angabe der Gründe, zu entschuldigen. Grundschule: krankmeldung-gs@anna-schmidt-schule.de;
Gymnasium Stadtschule: krankmeldung-gym@anna-schmidt-schule.de; Gymnasium Nieder-Erlenbach: krankmeldung-ne@anna-schmidt-schule.de Eine Krankmeldung für die Nachmittagsangebote der Anna-Schmidt-Schule bitte unter hausaufgabenbetreuung@anna-schmidt-schule.de
§ 2 VOR DEM UNTERRICHT
- Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr in der MGS, in allen anderen Schulzweigen um 8:00 Uhr.
- Sollte der/die FachlehrerIn oder sein(e) VertreterIn zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde nicht zum Unterricht erschienen sein, meldet der/die KlassensprecherIn oder der/die VertreterIn dies im Sekretariat.
§ 3 PAUSENREGELUNGEN
1. In
den beiden großen Pausen gehen die SchülerInnen der Grundschulen und der Mittelstufe auf den Schulhof.
Regenpausen
werden nicht mehr durch ein besonderes Klingelzeichen angezeigt. Falls eine
Regenpause notwendig ist, gibt es dazu eine kurze Durchsage der jeweiligen Schulsekretariate. Die Schüler dürfen sich
dann im Schulgebäude aufhalten. Da die Kollegen der Grundschulen sich in den
Pausen im Klassenraum aufhalten, ist dies auch den Grundschülern gestattet. Der
Aufenthalt in der Mensa in Nieder-Erlenbach und in der Caféteria der
Stadtschule ist gestattet.
Ferner kann von allen SchülerInnen der Oberstufe die Medienbibliothek im EG des
Kinderhauses als Arbeits- und Leseraum genutzt werden, die von 07:30 Uhr bis
16:00 Uhr geöffnet ist. Um eine Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, sind Essen,
Trinken und laute Unterhaltung nicht gestattet.
2.
Das
Rauchen ist gemäß Erlass auf und vor dem Schulgelände untersagt und gesetzlich unter 18
Jahren verboten.
Diese Regelung gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinde.
3. Das Schulgelände darf von den SchülerInnen der Grundschulen und SEK I während der Schulzeit nicht verlassen werden.
4. Die Unterrichtsräume sind vor jedem Verlassen der Lehrkraft auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen, sollte der Raum am selben Tag nicht mehr (oder nur noch im Rahmen einer möglichen Tutorenstunde) genutzt werden, sind das Whiteboard und der Beamer abzumelden und herunterzufahren, die Sitzordnung zu überprüfen und die Sauberkeit im Klassenraum und vor der Klassentür am Gang zu überprüfen bzw. ggf. wieder herstellen zu lassen.
§ 4 SONSTIGES
- Fundgegenstände sind beim Hausmeister (Stadtschule bzw. Nieder-Erlenbach) abzugeben bzw. zu erfragen. Die Schule haftet nicht für Verluste. Diebstähle müssen dem/der KlassenlehrerIn bzw. der Schulleitung oder der Verwaltung gemeldet werden.
- Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Waffen, Messer o.Ä.) und das Werfen gefährlicher Gegenstände, dazu gehören auch Schneebälle oder Kastanien, sind verboten. Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art, dazu gehören neben Motorfahrzeugen auch Fahrräder, Skateboards, und Roller, ist verboten.
3. Smartphones, Mobiltelefonie und ähnliche Geräte dürfen auf dem Schulgelände ausschließlich zu Unterrichtszwecken und mit der Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft genutzt werden und nur nachdem eine Lehrkraft dies angeordnet hat.
SchülerInnen ab der E-Phase dürfen darüber hinaus in der Caféteria und der Arbeitsbibliothek ihre Geräte nutzen. Zu allen anderen Zeitpunkten müssen die Geräte aus oder mindestens stumm geschaltet sein. Hinweis: aus besonderen Gründen (z.B. Anruf der Eltern bei Krankheit) können die Lehrkräfte in Ausnahmefällen eine Benutzung erlauben, wenn sie vorher gefragt haben oder im Sekretariat das Schülertelefon benutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln können die Mobiltelefone vom Lehrer vorübergehend abgenommen werden. Diese können dann bei der Schulleitung nach schriftlicher Kenntnisnahme durch die Eltern abgeholt werden.
- Der Besitz, Kauf, Verkauf und Konsum von Drogen, Rauschmitteln jeglicher Art, auch Alkohol, sowie von Medikamenten, die nicht vom Arzt verordnet worden sind, ist verboten und wird nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen des Schulvereins in Verbindung mit dem Schulvertrag geahndet und können in schwerwiegenden Fällen zu einer außerordentlichen Kündigung des Beschulungsvertrages führen (siehe § 8).
- Vorsätzliche
Körperverletzungen und Sachbeschädigungen werden nach Maßgabe der
geltenden Bestimmungen des Schulvereins in Verbindung mit dem Beschulungsvertrag geahndet und können in schwerwiegenden Fällen ebenso zu
einer außerordentlichen Kündigung des Beschulungsvertrages führen (siehe §8). Schadensfälle sind unverzüglich der Schulleitung oder der Verwaltung
anzuzeigen.
- Die den SchülerInnen kostenlos zur Verfügung gestellten Schulbücher sind einzubinden und pfleglich zu behandeln. Am Ende des Schuljahres müssen beschädigte, beschmutzte und verloren gegangene Bücher von den Sorgeberechtigten ersetzt werden.
§ 5 BENUTZUNG VON BESONDEREN RÄUMEN
- Das
Betreten der Sporthalle ist nur mit Sportschuhen zugelassen. Wertgegenstände sind vor Beginn des Sportunterrichts bei dem/der SportlehrerIn abzugeben und unmittelbar nach den Sportstunden dort wieder abzuholen. Für nicht abgeholte Gegenstände kann nicht gehaftet werden. Im Übrigen sollte grundsätzlich auf das Mitbringen von wertvollen Schmuckstücken, Uhren und technischen Geräten verzichtet werden. Eine Haftung für das Abhandenkommen übernimmt der Schulverein Anna Schmidt e.V. nicht.
- Alle Räume dürfen von SchülerInnen nur in Begleitung von LehrerInnen betreten werden: Im Falle einer Mitaufsicht achten die KlassensprecherIn und VertreterIn auf die Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung des Raumes, insbesondere der Whiteboards. Am Ende der Mitaufsicht versichert sich der/die Vertretungslehrkraft über ein ordnungsgemäßes Verlassen der SchülerInnen des Raumes.
§ 6 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
- Bekleidungsordnung
Von SchülerInnen und LehrerInnen wird angemessene Kleidung erwartet. - Nutzungsordnung der Cafeteria, Stadtschule - Anlage
Diese Raumordnung ist Bestandteil dieser Schul- und Hausordnung. - Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung der Anna-Schmidt-Schule ist Bestandteil dieser Schulordnung. Das in jedem Raum aushängende Merkblatt über das „Verhalten bei Bränden und sonstigen Notfällen“ ist zu beachten.
§ 7 VERSTOSS GEGEN DIE SCHULORDNUNG
Verstößt ein(e) SchülerIn gegen diese Schulordnung oder werden Anordnungen der Schulleitung, der LehrerInnen oder anderer aufsichtsführender Mitarbeiter sowie der ErzieherInnen nicht eingehalten, können pädagogische und/oder Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Hierbei haben pädagogische Maßnahmen gegenüber Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich Vorrang.
a) Pädagogische Maßnahmen sind u.a.:
- Das Gespräch mit dem/der SchülerIn mit dem Ziel, eine Veränderung des Verhaltens zu erreichen
- Gruppengespräche mit SchülerInnen und Eltern
- Die formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens
- Die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, den/der SchülerInnen das Fehlverhalten erkennen zu lassen
- Das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
- Die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
b) Ordnungsmaßnahmen sind u.a.:
- Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, erforderlichenfalls mit der Verpflichtung am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen
- Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen
- Androhung der Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe
- Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe
- Schriftliche Verwarnung aufgrund eines Klassenkonferenzbeschlusses
c)
Beschluss
der Klassenkonferenz, bei erneutem Fehlverhalten dem Schulträger die Kündigung
des
Beschulungsvertrages vorzuschlagen.
d) Ordentliche und außerordentliche Kündigung des Vertrages erfolgen gemäß § 8 des Beschulungsvertrages.