Bei der Aufnahme in die erste Klasse der Regel-Grundschule gilt das Kriterium der Schulpflicht. Der Stichtag für die Schulpflicht ist der 30.06. des jeweiligen Schuleintrittsjahres.
Bei der Auswahl bzw. der Aufnahme der Kinder orientieren wir uns an folgenden Kriterien:
- ausgewogene Gruppen- und Sozialstruktur
- Geschwisterkinder im Kinderhaus oder in der Schule
Über die Aufnahme entscheidet die pädagogische Leitung der Regel-Grundschule in Absprache mit der Schulleitung jeweils gegen Ende des Kalenderjahres.
Da die Regel-Grundschule der Anna-Schmidt-Schule erst nach abgeschlossenem Aufnahmeverfahren entscheiden kann, ob Ihr Kind angenommen wird, sollten Sie parallel auch eine Anmeldung an der für Sie zuständigen Wohnort-Grundschule vornehmen. Dort wird auch die vorgeschriebene schulamtsärztliche Untersuchung durchgeführt.