Diese Schul- und Hausordnung gilt für den Bereich der Anna-Schmidt-Schule sowie für alle schulischen Veranstaltungen.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, sich auf den Unterricht vorzubereiten und in ihm mitzuarbeiten, die ihnen gestellten Aufgaben auszuführen sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten.
Die Befreiung von einer Stunde erfolgt durch die Fachlehrkraft von bis zu zwei Tagen durch die Klassenlehrkraft/Tutor oder Tutorijn und für längere Zeiträume durch die Schulleitung, mit dem Formular „Antrag auf Beurlaubung/Freistellung vom Unterricht“ (siehe unter Downloads auf unserer Homepage). Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Urlaubs bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen.
Sollten Sie für Ihr Kind eine Krankmeldung vornehmen, ist der Eintrag vor Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr über Untis erforderlich. Dies gilt für die Grundschule als auch für das Gymnasium